"Unser Kind ist besonders"
Alles, was du brauchst
Wie können wir helfen?
Ihr Kind oder Jugendliche*r zieht sich zunehmend zurück, kommt in der Schule nicht mehr mit, und/oder findet keinen richtigen Anschluss an die Klassengemeinschaft? Sie möchten ihn oder sie bestmöglich bei den alltäglichen Herausforderungen unterstützen?
Möglicherweise hat ihr Kind bereits eine Diagnose im Bereich der Legasthenie, Dyskalkulie oder im Autismus-Spektrum erhalten und Sie wissen nicht genau wie es weitergeht?
Wir beraten und unterstützen Sie gerne auf der Suche nach einer geeigneten Förder- oder Therapiemaßnahme, und helfen Ihnen dabei diese individuell an ihr Kind anzupassen.
Was genau machen Schulbegleiter?
Zentrale Aufgabe von Schulbegleitern*innen ist die Unterstützung bei der Bewältigung des Schulalltags.
Dazu gehört:
-
Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien
-
Persönlichkeit- und Motivationsförderung
-
Aufgabenumstrukturierung bzw. Inhaltsvermittlung
-
Hilfestellung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler*innen
-
Integration in den Klassenverband
-
Psychische Stabilisierung
-
Vertrauen
-
Hilfen beim Toilettengang und beim An- und Ausziehen für Pausen, sowie im Sportunterricht
-
Unterstützung beim Essen
-
Beihilfe zur Umsetzung von Therapiemaßnahmen
-
Begleitung von Pausen und Schulausflügen
-
Orientierungshilfe im Klassenraum und auf dem Schulhof
-
Betreuung von Klassenausflügen
Wie beantrage ich die Hilfe?
Je nach Förderbedarf und Diagnose kann für Betroffene eine kostenlose Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII & SGB IX) beantragt werden.
Dafür müssen Sie zunächst einen formlosen Antrag zur Kostenübernahme beim Jugend- oder Sozialamt einreichen. Die Art und der Umfang der individuellen Hilfeleistung wird anschließend vom Jugend- bzw. Sozialamt genehmigt.
Gerne sind wir bei der Beantragung jederzeit behilflich!
Zeitgleich ist es sinnvoll bereits bei einem Anbieter wie Life-Inclusion einen freien Platz für eine Schulbegleitung anzufragen. Hierbei haben Sie als Erziehungsberechtigte, nach Bewilligung der Förderung durch das zuständige Amt, das Entscheidungsrecht, welcher Kinder- und Jugendhilfeträger und welche*r Mitarbeiter*in ihr Kind begleiten soll.
Für wen eignet sich eine Schulbegleitung?
Anspruchsberechtigt sind (nach SGB IX - Eingliederungshilferecht) Kinder und Jugendliche mit...
-
... einer körperlichen Behinderung
-
... einer geistigen Einschränkung (SGB IX - Eingliederungshilferecht)
-
... einer seelischen Beeinträchtigung (z.B. AD(H)S oder Autismus)
-
... sonstigem besonderen Förderbedarf
Warum wir?
Schulbegleiter*innen helfen die Defizite von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf im motorischen, sozialen, emotionalen, kommunikativen und (psycho)sozialen Bereichen auszugleichen, um ihnen bestmöglich einen selbstständigen Schulbesuch an Regel- oder Förderschulen zu ermöglichen. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, folgen wir hohen Qualitätsstandards.
Wir wissen wie wichtig die Auswahl einer passenden Schulbegleitung ist. Demnach liegt es uns besonders am Herzen, für jeden Betroffenen den passenden Betreuer zu finden. Hierbei steht das Zwischenmenschliche an erster Stelle. Es soll ein stabiles und gesundes Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mitarbeiter*innen und den Kindern oder Jugendlichen geschaffen werden.
Sie möchten, dass wir Sie unterstützen oder haben weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne!